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WISSENSSCHATZ NACHHALTIGKEIT UND WISSENSSCHATZ GREEN FILMING PREMIUM
Wir freuen uns über ihr Interesse am bunten Themenkreis des nachhaltigen Filmschaffens.
UNDER FLUENT CONSTRUCTION. Hier machen wir grundlegende Informationen zum bunten KALEIDOSKOP DER NACHHALTIGKEIT für den Nachwuchs und Interessierte aus anderen Kultursparten zugänglich, darunter auch ausgesuchte Inhalte zu Green Filming & Funding.
Die Basis, das sind wir: Für die Vermittlung von seriösem Green Filming wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir vermitteln auf Grundlage unserer (inter-)national anerkannten Expertise seit vielen Jahren an die Branche und stehen mit unserem fundierten und kooperativen Wissenstransfer gerne zur Verfügung: lafc@noel.gv.at
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KALEIDOSKOP NACHHALTIGKEIT
THEMENKREIS GREEN FILMING
NACHHALTIGKEIT IST MEHR ALS KLIMASCHUTZ
Nachhaltigkeit ist ein Handlungsprinzip bei der Nutzung von Ressourcen und Arbeitskraft. Hierbei soll eine dauerhafte Bedürfnisbefriedigung gewährleistet werden, indem die natürliche Regenerationsfähigkeit der beteiligten Systeme bewahrt wird, vor allem von Lebewesen und Ökosystemen.
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SUSTAINABLE
Im entsprechenden englischen Wort SUSTAINABLE ist dieses Prinzip wörtlich erkennbar.
TO SUSTAIN im Sinne von ›aushalten‹ bzw. ›ertragen‹: Die beteiligten Systeme können ein bestimmtes Maß an Ressourcen- und Arbeitskraftnutzung ›dauerhaft aushalten‹, ohne Schaden zu nehmen.
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PRINZIP VERBUNDENHEIT
Das Prinzip wurde zuerst in der Forstwirtschaft angewendet: Im Wald ist nur so viel Holz zu schlagen wie permanent nachwächst. Als in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erkannt wurde, dass alle Rohstoffe und Energievorräte auf der Welt auszugehen drohen, ging sein Gebrauch auf den Umgang mit allen Ressourcen über. Traditionelle Lebensweisen in vorindustrialisierten Gesellschaften waren in ihren Auswirkungen nachhaltiger als die moderne Industriegesellschaft. Die Menschen waren unmittelbar auf ein bestimmtes Gebiet zur Nahrungsproduktion und als Wohnraum beschränkt, wodurch ein natürliches Interesse am Weiterbestehen dieses Ökosystems bestand.
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BEWUSSTSEINSERWEITERUNG & WISSENSERWEITERUNG
Sich bewusst zu machen, was zu einem nachhaltigen Lebens- und Arbeitsstil gehört, ist aus vielen Gründen wichtig. Neben ökologischen Faktoren wie die Reduktion des CO₂-Ausstoßes, die Energieeinsparung und der Erhalt natürlicher Ressourcen sind auch die sozialen Aspekte grundlegen. Hierzu gehören etwa die Einhaltung sozialer Standards in der Produktion, eine nachhaltige Ausrichtung des Personalmanagement und der faire Handel. Auch ökonomische Faktoren gilt es im Themenkreis Nachhaltigkeit zu verstehen und zu beachten. Dazu zählen Effizienz, Zweckmäßigkeit, Lebenszyklus und der Ursprung, die Regionalität eines Produktes.
SDGS | DIE 17 NACHHALTIGKEITSZIELE DER UNO
Die 17 Sustainable Development Goals SDGs sind ein universeller Aufruf zum Handeln, um die Armut zu beenden, den Planeten zu schützen und dafür zu sorgen, dass alle Menschen Frieden und Wohlstand genießen. Sie decken ein breites Spektrum sozialer und wirtschaftlicher Entwicklungsthemen ab, darunter Armut, Hunger, Gesundheit, Bildung, Klimawandel, Gleichstellung der Geschlechter, Wasser, Sanitärversorgung, Energie, Umwelt und soziale Gerechtigkeit, wobei der Schwerpunkt auf den Schwächsten liegt und die Verpflichtung besteht, dass ›niemand zurückgelassen wird‹.
Die Agenda 2030 und die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) wurden 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen.
SDGS | ÜBERBLICK 17 NACHHALTIGKEITSZIELE
Ziel 1: Keine Armut
Ziel 2: Kein Hunger
Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
Ziel 4: Hochwertige Bildung
Ziel 5: Geschlechtergleichheit
Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Ziel 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur
Ziel 10: Weniger Ungleichheiten
Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 12: Nachhaltiger Konsum und Produktion
Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
Ziel 14: Leben unter Wasser
Ziel 15: Leben an Land
Ziel 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
Ziel 17: Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
SDG-Report 2022 | UN-Department of Economic and Social Affairs
SDGs | ILO STAT – International Labor Organisation Statistics | Labour statistics for the Sustainable Development Goals (SDGs)
Sustainable Development Goals | United Nations
Sustainable Development Goals | The Open SDG Data Hub, USA
SDGS | DIE 17 DEFINITIONEN
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SDG 1 | ARMUT IN ALLEN IHREN FORMEN UND ÜBERALL BEENDEN
1.1 Bis 2030 die extreme Armut – gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die mit weniger als 1,25 Dollar pro Tag auskommen müssen – für alle Menschen überall auf der Welt beseitigen
1.2 Bis 2030 den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte senken
1.3 Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle umsetzen, einschließlich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreichen
1.4 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und Schwachen, die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu grundlegenden Diensten, Grundeigentum und Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstigen Vermögensformen, Erbschaften, natürlichen Ressourcen, geeigneten neuen Technologien und Finanzdienstleistungen einschließlich Mikrofinanzierung haben
1.5 Bis 2030 die Widerstandsfähigkeit der Armen und der Menschen in prekären Situationen erhöhen und ihre Exposition und Anfälligkeit gegenüber klimabedingten Extremereignissen und anderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks und Katastrophen verringern
1.a Eine erhebliche Mobilisierung von Ressourcen aus einer Vielzahl von Quellen gewährleisten, einschließlich durch verbesserte Entwicklungszusammenarbeit, um den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern ausreichende und berechenbare Mittel für die Umsetzung von Programmen und Politiken zur Beendigung der Armut in all ihren Dimensionen bereitzustellen
1.b Auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene solide politische Rahmen auf der Grundlage armutsorientierter und geschlechtersensibler Entwicklungsstrategien schaffen, um beschleunigte Investitionen in Maßnahmen zur Beseitigung der Armut zu unterstützen
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SDG 2 | DEN HUNGER BEENDEN, ERNÄHRUNGSSICHERHEIT UND EINE BESSERE ERNÄHRUNG ERREICHEN UND EINE NACHHALTIGE LANDWIRTSCHAFT FÖRDERN
2.1 Bis 2030 den Hunger beenden und sicherstellen, dass alle Menschen, insbesondere die Armen und Menschen in prekären Situationen, einschließlich Kleinkindern, ganzjährig Zugang zu sicheren, nährstoffreichen und ausreichenden Nahrungsmitteln haben
2.2 Bis 2030 alle Formen der Fehlernährung beenden, einschließlich durch Erreichung der international vereinbarten Zielvorgaben in Bezug auf Wachstumshemmung und Auszehrung bei Kindern unter 5 Jahren bis 2025, und den Ernährungsbedürfnissen von heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen und älteren Menschen Rechnung tragen
2.3 Bis 2030 die landwirtschaftliche Produktivität und die Einkommen von kleinen Nahrungsmittelproduzenten, insbesondere von Frauen, Angehörigen indigener Völker, landwirtschaftlichen Familienbetrieben, Weidetierhaltern und Fischern, verdoppeln, unter anderem durch den sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Grund und Boden, anderen Produktionsressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten sowie Möglichkeiten für Wertschöpfung und außerlandwirtschaftliche Beschäftigung
2.4 Bis 2030 die Nachhaltigkeit der Systeme der Nahrungsmittelproduktion sicherstellen und resiliente landwirtschaftliche Methoden anwenden, die die Produktivität und den Ertrag steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaänderungen, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die Flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern
2.5 Bis 2020 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen sowie Nutz- und Haustieren und ihren wildlebenden Artverwandten bewahren, unter anderem durch gut verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und den Zugang zu den Vorteilen aus der Nutzung der genetischen Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung dieser Vorteile fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart
2.a Die Investitionen in die ländliche Infrastruktur, die Agrarforschung und landwirtschaftliche Beratungsdienste, die Technologieentwicklung sowie Genbanken für Pflanzen und Nutztiere erhöhen, unter anderem durch verstärkte internationale Zusammenarbeit, um die landwirtschaftliche Produktionskapazität in den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern zu verbessern
2.b Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den globalen Agrarmärkten korrigieren und verhindern, unter anderem durch die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung im Einklang mit dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde
2.c Maßnahmen zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens der Märkte für Nahrungsmittelrohstoffe und ihre Derivate ergreifen und den raschen Zugang zu Marktinformationen, unter anderem über Nahrungsmittelreserven, erleichtern, um zur Begrenzung der extremen Schwankungen der Nahrungsmittelpreise beizutragen
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SDG 3 | EIN GESUNDES LEBEN FÜR ALLE MENSCHEN JEDEN ALTERS GEWÄHRLEISTEN UND IHR WOHLERGEHEN FÖRDERN
3.1 Bis 2030 die weltweite Müttersterblichkeit auf unter 70 je 100.000 Lebendgeburten senken
3.2 Bis 2030 den vermeidbaren Todesfällen bei Neugeborenen und Kindern unter 5 Jahren ein Ende setzen, mit dem von allen Ländern zu verfolgenden Ziel, die Sterblichkeit bei Neugeborenen mindestens auf 12 je 1.000 Lebendgeburten und bei Kindern unter 5 Jahren mindestens auf 25 je 1.000 Lebendgeburten zu senken
3.3 Bis 2030 die Aids-, Tuberkulose- und Malariaepidemien und die vernachlässigten Tropenkrankheiten beseitigen und Hepatitis, durch Wasser übertragene Krankheiten und andere übertragbare Krankheiten bekämpfen
3.4 Bis 2030 die Frühsterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern
3.5 Die Prävention und Behandlung des Substanzmissbrauchs, namentlich des Suchtstoffmissbrauchs und des schädlichen Gebrauchs von Alkohol, verstärken
3.6 Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen weltweit halbieren
3.7 Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung, einschließlich Familienplanung, Information und Aufklärung, und die Einbeziehung der reproduktiven Gesundheit in nationale Strategien und Programme gewährleisten
3.8 Die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle
3.9 Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich verringern
3.a Die Durchführung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs in allen Ländern in geeigneter Weise stärken
3.b Forschung und Entwicklung zu Impfstoffen und Medikamenten für übertragbare und nichtübertragbare Krankheiten, von denen hauptsächlich Entwicklungsländer betroffen sind, unterstützen, den Zugang zu bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen gewährleisten, im Einklang mit der Erklärung von Doha über das TRIPS-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit, die das Recht der Entwicklungsländer bekräftigt, die Bestimmungen in dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums über Flexibilitäten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit voll auszuschöpfen, und insbesondere den Zugang zu Medikamenten für alle zu gewährleisten
3.c Die Gesundheitsfinanzierung und die Rekrutierung, Aus- und Weiterbildung und Bindung von Gesundheitsfachkräften in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselentwicklungsländern deutlich erhöhen
3.d Die Kapazitäten aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, in den Bereichen Frühwarnung, Risikominderung und Management nationaler und globaler Gesundheitsrisiken stärken
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SDG 4 | INKLUSIVE, GLEICHBERECHTIGTE UND HOCHWERTIGE BILDUNG GEWÄHRLEISTEN UND MÖGLICHKEITEN LEBENSLANGEN LERNENS FÜR ALLE FÖRDERN
4.1 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen gleichberechtigt eine kostenlose und hochwertige Grund- und Sekundarschulbildung abschließen, die zu brauchbaren und effektiven Lernergebnissen führt
4.2 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Erziehung, Betreuung und Vorschulbildung erhalten, damit sie auf die Grundschule vorbereitet sind
4.3 Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten
4.4 Bis 2030 die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen wesentlich erhöhen, die über die entsprechenden Qualifikationen einschließlich fachlicher und beruflicher Qualifikationen für eine Beschäftigung, eine menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum verfügen
4.5 Bis 2030 geschlechtsspezifische Disparitäten in der Bildung beseitigen und den gleichberechtigen Zugang der Schwachen in der Gesellschaft, namentlich von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen indigener Völker und Kindern in prekären Situationen, zu allen Bildungs- und Ausbildungsebenen gewährleisten
4.6 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Jugendlichen und ein erheblicher Anteil der männlichen und weiblichen Erwachsenen lesen, schreiben und rechnen lernen
4.7 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung
4.a Bildungseinrichtungen bauen und ausbauen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind und eine sichere, gewaltfreie, inklusive und effektive Lernumgebung für alle bieten
4.b Bis 2020 weltweit die Zahl der verfügbaren Stipendien für Entwicklungsländer, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die afrikanischen Länder, zum Besuch einer Hochschule, einschließlich zur Berufsbildung und zu Informations- und Kommunikationstechnik-, Technik-, Ingenieurs- und Wissenschaftsprogrammen, in entwickelten Ländern und in anderen Entwicklungsländern wesentlich erhöhen
4.c Bis 2030 das Angebot an qualifizierten Lehrkräften unter anderem durch internationale Zusammenarbeit im Bereich der Lehrerausbildung in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern wesentlich erhöhen
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SDG 5 | GESCHLECHTERGLEICHSTELLUNG ERREICHEN UND ALLE FRAUEN UND MÄDCHEN ZUR SELBSTBESTIMMUNG BEFÄHIGEN
5.1 Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden
5.2 Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen
5.3 Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen
5.4 Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen, Sozialschutzmaßnahmen und die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie entsprechend den nationalen Gegebenheiten anerkennen und wertschätzen
5.5 Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen
5.6 Den allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten gewährleisten, wie im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, der Aktionsplattform von Beijing und den Ergebnisdokumenten ihrer Überprüfungskonferenzen vereinbart
5.a Reformen durchführen, um Frauen die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu Grundeigentum und zur Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstige Vermögensformen, zu Finanzdienstleistungen, Erbschaften und natürlichen Ressourcen zu verschaffen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften
5.b Die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern, um die Selbstbestimmung der Frauen zu fördern
5.c Eine solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen auf allen Ebenen beschließen und verstärken
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SDG 6 | VERFÜGBARKEIT UND NACHHALTIGE BEWIRTSCHAFTUNG VON WASSER UND SANITÄRVERSORGUNG FÜR ALLE GEWÄHRLEISTEN
6.1 Bis 2030 den allgemeinen und gerechten Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem Trinkwasser für alle erreichen
6.2 Bis 2030 den Zugang zu einer angemessenen und gerechten Sanitärversorgung und Hygiene für alle erreichen und der Notdurftverrichtung im Freien ein Ende setzen, unter besonderer Beachtung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen und von Menschen in prekären Situationen
6.3 Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe, Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassers und eine beträchtliche Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern
6.4 Bis 2030 die Effizienz der Wassernutzung in allen Sektoren wesentlich steigern und eine nachhaltige Entnahme und Bereitstellung von Süßwasser gewährleisten, um der Wasserknappheit zu begegnen und die Zahl der unter Wasserknappheit leidenden Menschen erheblich zu verringern
6.5 Bis 2030 auf allen Ebenen eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen umsetzen, gegebenenfalls auch mittels grenzüberschreitender Zusammenarbeit
6.6 Bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen
6.a Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit und die Unterstützung der Entwicklungsländer beim Kapazitätsaufbau für Aktivitäten und Programme im Bereich der Wasser- und Sanitärversorgung ausbauen, einschließlich der Wassersammlung und -speicherung, Entsalzung, effizienten Wassernutzung, Abwasserbehandlung, Wiederaufbereitungs- und Wiederverwendungstechnologien
6.b Die Mitwirkung lokaler Gemeinwesen an der Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und der Sanitärversorgung unterstützen und verstärken
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SDG 7 | ZUGANG ZU BEZAHLBARER, VERLÄSSLICHER, NACHHALTIGER UND MODERNER ENERGIE FÜR ALLE SICHERN
7.1 Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu bezahlbaren, verlässlichen und modernen Energiedienstleistungen sichern
7.2 Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöhen
7.3 Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppeln
7.a Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit verstärken, um den Zugang zur Forschung und Technologie im Bereich saubere Energie, namentlich erneuerbare Energie, Energieeffizienz sowie fortschrittliche und saubere Technologien für fossile Brennstoffe, zu erleichtern, und Investitionen in die Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien fördern
7.b Bis 2030 die Infrastruktur ausbauen und die Technologie modernisieren, um in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, den kleinen Inselentwicklungsländern und den Binnenentwicklungsländern im Einklang mit ihren jeweiligen Unterstützungsprogrammen moderne und nachhaltige Energiedienstleistungen für alle bereitzustellen
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SDG 8 | DAUERHAFTES, BREITENWIRKSAMES UND NACHHALTIGES WIRTSCHAFTSWACHSTUM, PRODUKTIVE VOLLBESCHÄFTIGUNG UND MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT FÜR ALLE FÖRDERN
8.1 Ein Pro-Kopf-Wirtschaftswachstum entsprechend den nationalen Gegebenheiten und insbesondere ein jährliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von mindestens 7 Prozent in den am wenigsten entwickelten Ländern aufrechterhalten
8.2 Eine höhere wirtschaftliche Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation erreichen, einschließlich durch Konzentration auf mit hoher Wertschöpfung verbundene und arbeitsintensive Sektoren
8.3 Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen, und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen unter anderem durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen
8.4 Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion Schritt für Schritt verbessern und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung anstreben, im Einklang mit dem Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen
8.5 Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen
8.6 Bis 2020 den Anteil junger Menschen, die ohne Beschäftigung sind und keine Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen, erheblich verringern
8.7 Sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden und das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Einziehung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicherstellen und bis 2025 jeder Form von Kinderarbeit ein Ende setzen
8.8 Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern
8.9 Bis 2030 Politiken zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus erarbeiten und umsetzen, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert
8.10 Die Kapazitäten der nationalen Finanzinstitutionen stärken, um den Zugang zu Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle zu begünstigen und zu erweitern
8.a Die im Rahmen der Handelshilfe gewährte Unterstützung für die Entwicklungsländer und insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder erhöhen, unter anderem durch den Erweiterten integrierten Rahmenplan für handelsbezogene technische Hilfe für die am wenigsten entwickelten Länder
8.b Bis 2020 eine globale Strategie für Jugendbeschäftigung erarbeiten und auf den Weg bringen und den Globalen Beschäftigungspakt der Internationalen Arbeitsorganisation umsetzen
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SDG 9 | EINE WIDERSTANDSFÄHIGE INFRASTRUKTUR AUFBAUEN, BREITENWIRKSAME UND NACHHALTIGE INDUSTRIALISIERUNG FÖRDERN UND INNOVATIONEN UNTERSTÜTZEN
9.1 Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen
9.2 Eine breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und bis 2030 den Anteil der Industrie an der Beschäftigung und am Bruttoinlandsprodukt entsprechend den nationalen Gegebenheiten erheblich steigern und den Anteil in den am wenigsten entwickelten Ländern verdoppeln
9.3 Insbesondere in den Entwicklungsländern den Zugang kleiner Industrie- und anderer Unternehmen zu Finanzdienstleistungen, einschließlich bezahlbaren Krediten, und ihre Einbindung in Wertschöpfungsketten und Märkte erhöhen
9.4 Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen
9.5 Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen
9.a Die Entwicklung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastruktur in den Entwicklungsländern durch eine verstärkte finanzielle, technologische und technische Unterstützung der afrikanischen Länder, der am wenigsten entwickelten Länder, der Binnenentwicklungsländer und der kleinen Inselentwicklungsländer erleichtern
9.b Die einheimische Technologieentwicklung, Forschung und Innovation in den Entwicklungsländern unterstützen, einschließlich durch Sicherstellung eines förderlichen politischen Umfelds, unter anderem für industrielle Diversifizierung und Wertschöpfung im Rohstoffbereich
9.c Den Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie erheblich erweitern sowie anstreben, in den am wenigsten entwickelten Ländern bis 2020 einen allgemeinen und erschwinglichen Zugang zum Internet bereitzustellen
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SDG 10 | UNGLEICHHEIT IN UND ZWISCHEN LÄNDERN VERRINGERN
10.1 Bis 2030 nach und nach ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung erreichen und aufrechterhalten
10.2 Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern
10.3 Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht
10.4 Politische Maßnahmen beschließen, insbesondere fiskalische, lohnpolitische und den Sozialschutz betreffende Maßnahmen, und schrittweise größere Gleichheit erzielen
10.5 Die Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen verbessern und die Anwendung der einschlägigen Vorschriften verstärken
10.6 Eine bessere Vertretung und verstärkte Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den globalen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen sicherstellen, um die Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit, Rechenschaftslegung und Legitimation dieser Institutionen zu erhöhen
10.7 Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik
10.a Den Grundsatz der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, im Einklang mit den Übereinkünften der Welthandelsorganisation anwenden
10.b Öffentliche Entwicklungshilfe und Finanzströme einschließlich ausländischer Direktinvestitionen in die Staaten fördern, in denen der Bedarf am größten ist, insbesondere in die am wenigsten entwickelten Länder, die afrikanischen Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die Binnenentwicklungsländer, im Einklang mit ihren jeweiligen nationalen Plänen und Programmen
10.c Bis 2030 die Transaktionskosten für Heimatüberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent beseitigen
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SDG 11 | STÄDTE UND SIEDLUNGEN INKLUSIV, SICHER, WIDERSTANDSFÄHIG UND NACHHALTIG GESTALTEN
11.1 Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zur Grundversorgung für alle sicherstellen und Slums sanieren
11.2 Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen
11.3 Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten und die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -steuerung in allen Ländern verstärken
11.4 Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des Weltkultur und -naturerbes verstärken
11.5 Bis 2030 die Zahl der durch Katastrophen, einschließlich Wasserkatastrophen, bedingten Todesfälle und der davon betroffenen Menschen deutlich reduzieren und die dadurch verursachten unmittelbaren wirtschaftlichen Verluste im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsprodukt wesentlich verringern, mit Schwerpunkt auf dem Schutz der Armen und von Menschen in prekären Situationen
11.6 Bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf senken, unter anderem mit besonderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität und der kommunalen und sonstigen Abfallbehandlung
11.7 Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sicheren, inklusiven und zugänglichen Grünflächen und öffentlichen Räumen gewährleisten, insbesondere für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
11.a Durch eine verstärkte nationale und regionale Entwicklungsplanung positive wirtschaftliche, soziale und ökologische Verbindungen zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten unterstützen
11.b Bis 2020 die Zahl der Städte und Siedlungen, die integrierte Politiken und Pläne zur Förderung der Inklusion, der Ressourceneffizienz, der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung und der Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen beschließen und umsetzen, wesentlich erhöhen und gemäß dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 ein ganzheitliches Katastrophenrisikomanagement auf allen Ebenen entwickeln und umsetzen
11.c Die am wenigsten entwickelten Länder unter anderem durch finanzielle und technische Hilfe beim Bau nachhaltiger und widerstandsfähiger Gebäude unter Nutzung einheimischer Materialien unterstützen
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SDG 12 | NACHHALTIGE KONSUM- UND PRODUKTIONSMUSTER SICHERSTELLEN
12.1 Den Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster umsetzen, wobei alle Länder, an der Spitze die entwickelten Länder, Maßnahmen ergreifen, unter Berücksichtigung des Entwicklungsstands und der Kapazitäten der Entwicklungsländer
12.2 Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen
12.3 Bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten verringern
12.4 Bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenregelungen erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringern, um ihre nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken
12.5 Bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich verringern
12.6 Die Unternehmen, insbesondere große und transnationale Unternehmen, dazu ermutigen, nachhaltige Verfahren einzuführen und in ihre Berichterstattung Nachhaltigkeitsinformationen aufzunehmen
12.7 In der öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahren fördern, im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten
12.8 Bis 2030 sicherstellen, dass die Menschen überall über einschlägige Informationen und das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung und eine Lebensweise in Harmonie mit der Natur verfügen
12.a Die Entwicklungsländer bei der Stärkung ihrer wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten im Hinblick auf den Übergang zu nachhaltigeren Konsum- und Produktionsmustern unterstützen
12.b Instrumente zur Beobachtung der Auswirkungen eines nachhaltigen Tourismus, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert, auf die nachhaltige Entwicklung entwickeln und anwenden
12.c Die ineffiziente Subventionierung fossiler Brennstoffe, die zu verschwenderischem Verbrauch verleitet, durch Beseitigung von Marktverzerrungen entsprechend den nationalen Gegebenheiten rationalisieren, unter anderem durch eine Umstrukturierung der Besteuerung und die allmähliche Abschaffung dieser schädlichen Subventionen, um ihren Umweltauswirkungen Rechnung zu tragen, wobei die besonderen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Entwicklungsländer in vollem Umfang berücksichtigt und die möglichen nachteiligen Auswirkungen auf ihre Entwicklung in einer die Armen und die betroffenen Gemeinwesen schützenden Weise so gering wie möglich gehalten werden
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SDG 13 | UMGEHEND MASSNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG DES KLIMAWANDELS UND SEINER AUSWIRKUNGEN ERGREIFEN
13.1 Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken
13.2 Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen
13.3 Die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessern
13.a Die Verpflichtung erfüllen, die von den Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, die entwickelte Länder sind, übernommen wurde, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Milliarden Dollar aus allen Quellen aufzubringen, um den Bedürfnissen der Entwicklungsländer im Kontext sinnvoller Klimaschutzmaßnahmen und einer transparenten Umsetzung zu entsprechen, und den Grünen Klimafonds vollständig zu operationalisieren, indem er schnellstmöglich mit den erforderlichen Finanzmitteln ausgestattet wird
13.b Mechanismen zum Ausbau effektiver Planungs- und Managementkapazitäten im Bereich des Klimawandels in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern fördern, unter anderem mit gezielter Ausrichtung auf Frauen, junge Menschen sowie lokale und marginalisierte Gemeinwesen
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SDG 14 | OZEANE, MEERE UND MEERESRESSOURCEN IM SINNE NACHHALTIGER ENTWICKLUNG ERHALTEN UND NACHHALTIG NUTZEN
In Anerkennung dessen, dass das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen das zentrale internationale zwischenstaatliche Forum für Verhandlungen über die globale Antwort auf den Klimawandel ist.
14.1 Bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung, insbesondere durch vom Lande ausgehende Tätigkeiten und namentlich Meeresmüll und Nährstoffbelastung, verhüten und erheblich verringern
14.2 Bis 2020 die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaften und schützen, um unter anderem durch Stärkung ihrer Resilienz erhebliche nachteilige Auswirkungen zu vermeiden, und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung ergreifen, damit die Meere wieder gesund und produktiv werden
14.3 Die Versauerung der Ozeane auf ein Mindestmaß reduzieren und ihre Auswirkungen bekämpfen, unter anderem durch eine verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen
14.4 Bis 2020 die Fangtätigkeit wirksam regeln und die Überfischung, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei und zerstörerische Fangpraktiken beenden und wissenschaftlich fundierte Bewirtschaftungspläne umsetzen, um die Fischbestände in kürzestmöglicher Zeit mindestens auf einen Stand zurückzuführen, der den höchstmöglichen Dauerertrag unter Berücksichtigung ihrer biologischen Merkmale sichert
14.5 Bis 2020 mindestens 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit dem nationalen Recht und dem Völkerrecht und auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen erhalten
14.6 Bis 2020 bestimmte Formen der Fischereisubventionen untersagen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, Subventionen abschaffen, die zu illegaler, ungemeldeter und unregulierter Fischerei beitragen, und keine neuen derartigen Subventionen einführen, in Anerkennung dessen, dass eine geeignete und wirksame besondere und differenzierte Behandlung der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder einen untrennbaren Bestandteil der im Rahmen der Welthandelsorganisation geführten Verhandlungen über Fischereisubventionen bilden sollte. (Unter Berücksichtigung der laufenden Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation, der Entwicklungsagenda von Doha und des Mandats der Ministererklärung von Doha.)
14.7 Bis 2030 die sich aus der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen ergebenden wirtschaftlichen Vorteile für die kleinen Inselentwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder erhöhen, namentlich durch nachhaltiges Management der Fischerei, der Aquakultur und des Tourismus
14.a Die wissenschaftlichen Kenntnisse vertiefen, die Forschungskapazitäten ausbauen und Meerestechnologien weitergeben, unter Berücksichtigung der Kriterien und Leitlinien der Zwischenstaatlichen Ozeanographischen Kommission für die Weitergabe von Meerestechnologie, um die Gesundheit der Ozeane zu verbessern und den Beitrag der biologischen Vielfalt der Meere zur Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der kleinen Inselentwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder, zu verstärken
14.b Den Zugang der handwerklichen Kleinfischer zu den Meeresressourcen und Märkten gewährleisten
14.c Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen verbessern und zu diesem Zweck das Völkerrecht umsetzen, wie es im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen niedergelegt ist, das den rechtlichen Rahmen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen vorgibt, worauf in Ziffer 158 des Dokuments „Die Zukunft, die wir wollen“ hingewiesen wird
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SDG 15 | LANDÖKOSYSTEME SCHÜTZEN, WIEDERHERSTELLEN UND IHRE NACHHALTIGE NUTZUNG FÖRDERN, WÄLDER NACHHALTIG BEWIRTSCHAFTEN, WÜSTENBILDUNG BEKÄMPFEN, BODENDEGRADATION BEENDEN UND UMKEHREN UND DEM VERLUST DER BIOLOGISCHEN VIELFALT EIN ENDE SETZEN
15.1 Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüßwasser-Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere der Wälder, der Feuchtgebiete, der Berge und der Trockengebiete, gewährleisten
15.2 Bis 2020 die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten fördern, die Entwaldung beenden, geschädigte Wälder wiederherstellen und die Aufforstung und Wiederaufforstung weltweit beträchtlich erhöhen
15.3 Bis 2030 die Wüstenbildung bekämpfen, die geschädigten Flächen und Böden einschließlich der von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Flächen sanieren und eine bodendegradationsneutrale Welt anstreben
15.4 Bis 2030 die Erhaltung der Bergökosysteme einschließlich ihrer biologischen Vielfalt sicherstellen, um ihre Fähigkeit zur Erbringung wesentlichen Nutzens für die nachhaltige Entwicklung zu stärken
15.5 Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern
15.6 Die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile und den angemessenen Zugang zu diesen Ressourcen fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart
15.7 Dringend Maßnahmen ergreifen, um der Wilderei und dem Handel mit geschützten Pflanzen- und Tierarten ein Ende zu setzen und dem Problem des Angebots illegaler Produkte aus wildlebenden Pflanzen und Tieren und der Nachfrage danach zu begegnen
15.8 Bis 2020 Maßnahmen einführen, um das Einbringen invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern, ihre Auswirkungen auf die Land- und Wasserökosysteme deutlich zu reduzieren und die prioritären Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen
15.9 Bis 2020 Ökosystem- und Biodiversitätswerte in die nationalen und lokalen Planungen, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Gesamtrechnungssysteme einbeziehen
15.a Finanzielle Mittel aus allen Quellen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme aufbringen und deutlich erhöhen
15.b Erhebliche Mittel aus allen Quellen und auf allen Ebenen für die Finanzierung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder aufbringen und den Entwicklungsländern geeignete Anreize für den vermehrten Einsatz dieser Bewirtschaftungsform bieten, namentlich zum Zweck der Walderhaltung und Wiederaufforstung
15.c Die weltweite Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Wilderei und des Handels mit geschützten Arten verstärken, unter anderem durch die Stärkung der Fähigkeit lokaler Gemeinwesen, Möglichkeiten einer nachhaltigen Existenzsicherung zu nutzen
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SDG 16 | FRIEDLICHE UND INKLUSIVE GESELLSCHAFTEN FÜR EINE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG FÖRDERN, ALLEN MENSCHEN ZUGANG ZUR JUSTIZ ERMÖGLICHEN UND LEISTUNGSFÄHIGE, RECHENSCHAFTSPFLICHTIGE UND INKLUSIVE INSTITUTIONEN AUF ALLEN EBENEN AUFBAUEN
16.1 Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern
16.2 Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden
16.3 Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten
16.4 Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenströme deutlich verringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte verstärken und alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen
16.5 Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren
16.6 Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufbauen
16.7 Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ ist
16.8 Die Teilhabe der Entwicklungsländer an den globalen Lenkungsinstitutionen erweitern und verstärken
16.9 Bis 2030 insbesondere durch die Registrierung der Geburten dafür sorgen, dass alle Menschen eine rechtliche Identität haben
16.10 Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften
16.a Die zuständigen nationalen Institutionen namentlich durch internationale Zusammenarbeit beim Kapazitätsaufbau auf allen Ebenen zur Verhütung von Gewalt und zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität unterstützen, insbesondere in den Entwicklungsländern
16.b Nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften und Politiken zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung fördern und durchsetzen
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SDG 17 | UMSETZUNGSMITTEL STÄRKEN UND DIE GLOBALE PARTNERSCHAFT FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG MIT NEUEM LEBEN ERFÜLLEN
Finanzierung
17.1 Die Mobilisierung einheimischer Ressourcen verstärken, einschließlich durch internationale Unterstützung für die Entwicklungsländer, um die nationalen Kapazitäten zur Erhebung von Steuern und anderen Abgaben zu verbessern
17.2 Sicherstellen, dass die entwickelten Länder ihre Zusagen im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe voll einhalten, einschließlich der von vielen entwickelten Ländern eingegangenen Verpflichtung, die Zielvorgabe von 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer und 0,15 bis 0,20 Prozent zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder zu erreichen; den Gebern öffentlicher Entwicklungshilfe wird nahegelegt, die Bereitstellung von mindestens 0,20 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder als Zielsetzung zu erwägen
17.3 Zusätzliche finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen für die Entwicklungsländer mobilisieren
17.4 Den Entwicklungsländern dabei behilflich sein, durch eine koordinierte Politik zur Förderung der Schuldenfinanzierung, der Entschuldung beziehungsweise der Umschuldung die langfristige Tragfähigkeit der Verschuldung zu erreichen, und das Problem der Auslandsverschuldung hochverschuldeter armer Länder angehen, um die Überschuldung zu verringern
17.5 Investitionsförderungssysteme für die am wenigsten entwickelten Länder beschließen und umsetzen
Technologie
17.6 Die regionale und internationale Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und Dreieckskooperation im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation und den Zugang dazu verbessern und den Austausch von Wissen zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen verstärken, unter anderem durch eine bessere Abstimmung zwischen den vorhandenen Mechanismen, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, und durch einen globalen Mechanismus zur Technologieförderung
17.7 Die Entwicklung, den Transfer, die Verbreitung und die Diffusion von umweltverträglichen Technologien an die Entwicklungsländer zu gegenseitig vereinbarten günstigen Bedingungen, einschließlich Konzessions- und Vorzugsbedingungen, fördern
17.8 Die Technologiebank und den Mechanismus zum Kapazitätsaufbau für Wissenschaft, Technologie und Innovation für die am wenigsten entwickelten Länder bis 2017 vollständig operationalisieren und die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern
Kapazitätsaufbau
17.9 Die internationale Unterstützung für die Durchführung eines effektiven und gezielten Kapazitätsaufbaus in den Entwicklungsländern verstärken, um die nationalen Pläne zur Umsetzung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, namentlich im Rahmen der Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und der Dreieckskooperation
Handel
17.10 Ein universales, regelgestütztes, offenes, nichtdiskriminierendes und gerechtes multilaterales Handelssystem unter dem Dach der Welthandelsorganisation fördern, insbesondere durch den Abschluss der Verhandlungen im Rahmen ihrer Entwicklungsagenda von Doha
17.11 Die Exporte der Entwicklungsländer deutlich erhöhen, insbesondere mit Blick darauf, den Anteil der am wenigsten entwickelten Länder an den weltweiten Exporten bis 2020 zu verdoppeln
17.12 Die rasche Umsetzung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs auf dauerhafter Grundlage für alle am wenigsten entwickelten Länder im Einklang mit den Beschlüssen der Welthandelsorganisation erreichen, unter anderem indem sichergestellt wird, dass die für Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern geltenden präferenziellen Ursprungsregeln transparent und einfach sind und zur Erleichterung des Marktzugangs beitragen
Systemische Fragen
Politik- und institutionelle Kohärenz
17.13 Die globale makroökonomische Stabilität verbessern, namentlich durch Politikkoordinierung und Politikkohärenz
17.14 Die Politikkohärenz zugunsten nachhaltiger Entwicklung verbessern
17.15 Den politischen Spielraum und die Führungsrolle jedes Landes bei der Festlegung und Umsetzung von Politiken zur Armutsbeseitigung und für nachhaltige Entwicklung respektieren
Multi-Akteur-Partnerschaften
17.16 Die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung ausbauen, ergänzt durch Multi-Akteur-Partnerschaften zur Mobilisierung und zum Austausch von Wissen, Fachkenntnissen, Technologie und finanziellen Ressourcen, um die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern zu unterstützen
17.17 Die Bildung wirksamer öffentlicher, öffentlich-privater und zivilgesellschaftlicher Partnerschaften aufbauend auf den Erfahrungen und Mittelbeschaffungsstrategien bestehender Partnerschaften unterstützen und fördern
Daten, Überwachung und Rechenschaft
17.18 Bis 2020 die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für die Entwicklungsländer und namentlich die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsländer erhöhen, mit dem Ziel, über erheblich mehr hochwertige, aktuelle und verlässliche Daten zu verfügen, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, Ethnizität, Migrationsstatus, Behinderung, geografischer Lage und sonstigen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen aufgeschlüsselt sind
17.19 Bis 2030 auf den bestehenden Initiativen aufbauen, um Fortschrittsmaße für nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen, und den Aufbau der statistischen Kapazitäten der Entwicklungsländer unterstützen
WAS BEDEUTET GREEN FILMING?
Green Filming = Nachhaltige Filmproduktion
Nachhaltige Filmproduktion ist das Konzept der Filmproduktion unter besonderer Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Belange. Ein steigendes umwelt- und sozialpolitisches Bewusstsein und die Dringlichkeit Schadstoff-Emissionen zu reduzieren machen auch in der Filmwirtschaft ein Umdenken notwendig und drängen auf sozial sowie ökologisch verantwortungsvolle Entscheidungen in der Vorproduktion, Produktion und Nachproduktion des Filmprojekts. Es umfasst die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung auf allen Ebenen der Filmproduktion und lässt sich am besten durch die Zusammenarbeit und Kooperation aller Abteilungen und/oder Beteiligten an der Filmproduktion verwirklichen. Die Nachhaltigkeit der Filmproduktion sollte mit dem Start des Projekts beginnen und alle wichtigen beteiligten Departments wie Produktion, Regie, Kamera, Szenen- und Kostümbild, Maske, sowie Stab und Crew einbeziehen.
Aus ökologischer Sicht ist das Hauptziel die Verringerung der Kohlenstoff-Emissionen bzw. CO₂-Äquivalente, die durch die Filmproduktion verursacht werden, sowie der schonende Umgang mit Ressourcen, Müllvermeidung, Kreislaufwirtschaft, Umwelt und Naturschutz. Auf sozialer Ebene die Festlegung klarer Richtlinien für die Minimierung schädlicher Auswirkungen, physisch und psychisch, des Filmschaffens auf die gesamte Crew, aber auch auf die Menschen, die in oder nahe der Drehorte leben zu berücksichtigen.
Ökologische und soziale Nachhaltigkeit sind eng miteinander verknüpft, und beide müssen parallel umgesetzt werden, um das Wohlergehen der Crew und eine klimafreundliche Produktion zu gewährleisten.
FACTS & FIGURES – DAS KLIMADASHBOARD AUSTRIA
Die Klimakrise verständlich machen, in Österreich, Deutschland und darüber hinaus:
Ein ehrenamtliches Team aus Wissenschaftler:innen, Designer:innen und Programmierer:innen, macht gemeinsam mit einem Netzwerk aus Expert:innen Klimawissenschaft zugänglich.
WER BAUT DAS KLIMADASHBOARD UND WIE FINANZIERT ES SICH?Die Klimakrise ist facettenreich. Viele Datensätze, Studien und Berichte werden veröffentlicht. Aber oft sind sie nur schwer greifbar, insbesondere für Menschen, die keine Wissenschaftler*innen sind. Deswegen bauen wir zugängliche Datenvisualisierungen für politische Entscheidungsträger*innen, Medienschaffende und die Zivilgesellschaft. Herausforderungen, Auswirkungen, Lösungswege: die vielen Dimensionen der Klimakrise, verständlich erklärt und aufbereitet. Das ist das Klimadashboard.
VEREIN Der Verein besteht aus einem interdisziplinären und internationalem Team und bündelt Expertise aus den Bereichen Design, Wissenschaft, Kommunikation und Technik.
KOSTENLOS Das Klimadashboard wird immer kostenlos zugänglich sein, es gibt keine Paywall.
Das wird durch die ehrenamtliche Arbeit vieler Mitglieder ermöglicht, sowie durch Preisgelder und Spenden. All unsere Finanzflüsse und Spendenmöglichkeiten finden sich auf Open Collective.
NACH WELCHEN STANDARDS ARBEITET DAS KLIMADASHBOARD?Jede der Grafiken bzw. Visualisierungen enthält einen Hinweis auf die verwendete Datenquelle, damit es möglich wird, die Glaubwürdigkeit, Aktualität und Relevanz der Daten einzuordnen, nachzuvollziehen und nach Interesse auch recherchieren zu können. Visualisiert werden primär Daten von öffentlichen Behörden und anerkannten wissenschaftlichen Institutionen. Die gezeigten Visualisierungen entstehen in enger Zusammenarbeit mit Expert*innen aus den jeweiligen Fachbereichen.
WELCHE ZIELE VERFOLGT DAS KLIMADASHBOARD?Die Arbeit des Klimadashboards verfolgt das Ziel, die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und die damit verbundenen Transformationen durch Daten und Fakten einzuordnen, sodass sie wissenschaftlich fundiert und sozial gerecht ablaufen können. Es möchte eine verlässliche Quelle für aktuelle und regionale Daten zur Klimakrise sein. Neben der Zivilgesellschaft insgesamt sprechen die Macherinnen und Macher insbesondere Medienschaffende, Lehrende und politische Entscheidungsträger*innen an, wobei datenbasierte Berichterstattung und wissenschaftlich fundierte Klimapolitik gefördert werden soll. Dafür wird laufend an neuen Visualisierungen gearbeitet, in regelmäßigem Austausch mit Wissenschaft, Medien, Politik und Zivilgesellschaft – jedoch inhaltlich stets unabhängig.
Das Klimadashboard für Österreich | Facts & Figures, AUT
BEST PRACTICE GREEN FILMING & FUNDING
Green Filming Practice in Progress. Beispiele für angewandtes Green Filming finden sich auf der digitalen Plattform des EVERGREEN PRISMA im Bereich PANORAMA. Hier und in zahlreichen Vorträgen stellen wir Best Practices von nachhaltigem Filmschaffen vor, um von ihnen zu lernen.
EVERGREEN PRISMA PANORAMA | Best Practices
WELCHE VORTEILE BIETET GREEN FILMING?
Verantwortung | Werte | Gesundheit | CO₂-Reduktion | Image | Effizienz | Zeit- und Geldersparnis | Kreativität | Innovation | Attraktivität als Arbeitgeber | Zukunft | Förderung
Nachhaltig geführte Produktionen ermöglichen den Filmschaffenden, ihre Profession
ausüben zu können, ohne dabei Umwelt und damit Mitmenschen zu schädigen.
Green Filming führt darüber hinaus zu einem positiven Imagewandel der Filmwirtschaft.
Durch das Miteinbeziehen der gesamten Filmcrew inklusive Cast, Dienstleistern und anderen Vertragspartnern während der Produktionszeit kann das Thema Nachhaltigkeit eine besondere, durchaus motivierende Dynamik schaffen.
Die publikumswirksame Film- und TV-Branche gilt als Multiplikator, denn in Filmen vermittelte Inhalte dienen vielen bewusst oder unbewusst als Vorbild.
Green Filming bringt mittel- und langfristig ökonomische Vorteile und wird in naher Zukunft bei der Vergabe von Aufträgen und Förderungen weiter an Bedeutung gewinnen.
Generell ist der Mehrwert von Green Filming groß und leistet einen wichtigen Beitrag in Sachen Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit.
evergreenprismacoop | GreenFilmTools 2020
VORTEIL KOSTENERSPARNIS GREEN FILMING
Stringente Planung und vertiefte Recherche von Alternativen kann bei der ökologisch nachhaltigen Produktion von Filmen durchaus Kostenersparnisse bringen.
So zeigt beispielsweise eine von der Commission du Film d'Ile-de-France durchgeführte Erhebung im Bereich Standby-Buffet am Set, dass nachhaltig erzeugtes Geschirr nicht unbedingt kostenintensiver als herkömmliches sein muss. Allein der Verzicht von Plastikflaschen und -bechern, die Umstellung von Coffee-Pads auf Kaffeebohnen und die Verwendung biologisch abbaubaren Bestecks erzielte in diesem Bereich eine Ersparnis von € 1.870. Grundlage dieser Kostenanalyse war eine Filmproduktion mit einer zehnwöchigen Drehzeit und einem Team von 60 Personen.
WARUM IST GREEN FILMING WICHTIG?
Weltweit verzeichnet die Filmindustrie ein erhebliches Wachstum in der Filmherstellung. Durch Streaming und nicht lineare Fernsehgewohnheiten rund um die Uhr benötigen Streaming-Plattformen wie auch öffentliche und private TV-Sender immer mehr Programm und Inhalte. Mit der wachsenden Anzahl von Produktionen erhöhen sich dementsprechend der Energieverbrauch sowie der THG-Ausstoß der Medienindustrie.
Die Filmindustrie gehört zu einer der energieintensivsten Branchen weltweit und generiert einen massiven ökologischen Fußabdruck.
Einer Studie der European Broadcast Union (EBU) zufolge werden zwei Prozent aller weltweiten CO₂-Emissionen durch Informations- und Kommunikationstechnologien verursacht, Tendenz steigend.
credits | Green Film Shooting
Eine Studie der UCLA (University of California Los Angeles/2006) besagt, dass die Filmwirtschaft in Hollywood mehr Luftverschmutzung verursache als die meisten großen Industrien und damit in der Region Los Angeles an zweiter Stelle hinter der Kraftstoffindustrie rangiere.
Diese Erkenntnisse demonstrieren deutlich, dass die Filmwirtschaft unbedingt ihren Beitrag zur Verringerung von CO₂-Emissionen und dem Erreichen von Klimazielen leisten muss und wie dringend notwendig das Umstellen auf eine nachhaltig ausgerichtete Produktionsweise ist.
credits | UCLA Sustainability in the Motion Picture Industry 2006
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Sustainability Survey (2006) by UCLA Institute of Environment
WAS IST GREEN STORYTELLING?
CHARAKTER. Green Storytelling beschreibt in der Handlung eines Films dargestelltes ökologisches Verhalten, das in der Charakterisierung einer Rolle oder als Element der Storyline im Drehbuch berücksichtigt wird.
PLANET PLACEMENT. Als weiteren Begriff in diesem Zusammenhang, abgeleitet vom Product Placement. Hierbei werden im Szenenbild bzw. in der Handlung einer Filmproduktion Umweltthemen und Themen ökologischer Nachhaltigkeit (z.B. umweltfreundliche Produkte, Mülltrennung, etc.) platziert und kommuniziert.
GRÜNER MULTIPLIKATOR. Richard Reitinger, Professor für Drehbuch an der Hamburg Media School, macht in einem Interview deutlich, dass Filme in Sachen Nachhaltigkeit Vorbildwirkung haben.
SCHMETTERLINGSEFFEKT. Es können kleine Dinge sein, die, bestenfalls, große Wirkung erzielen, sagt Simone Schlosser, Reporterin von Deutschlandfunk Nova. Sie hat sich mit Green Storytelling beschäftigt und sieht einen aufkeimenden Trend – das Bewusstsein für nachhaltiges Erzählen im Film wachse ihrer Einschätzung nach.
VORBILD. Die Probe aufs Exempel. Die Figur des fahrradfahrenden Kommissar Thiel im Tatort aus Münster ist im Grunde ein ideales Vorbild. Noch populärer kann man ja kaum sein. Er ist im Grunde der prominenteste deutsche Fahrradfahrer, meint Lars Jessen, Regisseur des Tatort Münster.
prismacoop | Deutschlandfunk Nova
Artikel über Green Storytelling | Deutschlandfunk Nova, DEU
GREEN STORYTELLING CHECKLISTE | GREEN STORYTELLING INITIATIVE
Die Green Storytelling Checkliste ist ein Tool der Green Storytelling Initiative für DrehbuchautorInnen, DramaturgInnen, ProduzentInnen, RedakteurInnen und andere EntscheidungsträgerInnen, um sie bereits in der Drehbuchentwicklung für die ökologischen Auswirkungen ihrer Geschichten und Produktionen zu sensibilisieren.
Die EVERGREEN PRISMA ACADEMY hat 2021 das erste Green Storytelling Seminar in Österreich angeboten, Green Storytelling ist immer auch Teil ihrer anderen Weiterbildungsformate.
Für interessierte Verbände und Filmschaffende bietet Evergreen Prisma 2024 gerne spezifische Workshops zum Thema an: greenworkshops@lafc.at
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GREEN STORYTELLING INITIATIVE
Die Checkliste wurde 2023 von Dr. Julia Dordel im Rahmen der Green Storytelling Initiative entwickelt, einer Arbeitsgemeinschaft aus DrehbuchautorInnen, DramaturgInnen, ProduzentInnen, WissenschaftlerInnen und FörderreferentInnen, bestehend aus Christiane Dopp (MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein), Dr. Julia Dordel (Drehbuchautorin, Produzentin / Film & Medienbüro Niedersachsen e.V.), Judith Gridl (Drehbuchautorin / Journalistin, Bayerischer Rundfunk), Judith Niemeyer (Producer / Bundesverband Green Film & TV Consultants Deutschland e.V.), Ron Kellermann (Dramaturg), Dr. Maike Sarah Reinerth (Film-/Medienwissenschaftlerin, Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF) und Julia Hoepfner (nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH).
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ZIELE DER GREEN STORYTELLING INITIATIVE
° Inspiration und Unterstützung: Wir wollen die kreativen Köpfe in der Filmbranche – sei es als AutorInnen, ProduzentInnen oder in anderen Schlüsselrollen – inspirieren und unterstützen, ohne ihre künstlerische Freiheit zu beeinträchtigen.
° Entwicklung ›grüner‹ Geschichten: Unser Ziel ist es, Denkanstöße zu geben und Möglichkeiten aufzuzeigen, um Filmproduktionen von Anfang an nachhaltig und bewusst zu realisieren.
° Nutzung der Kraft des Storytellings: Wir glauben an die Macht von Geschichten, Emotionen zu wecken und Veränderungen in der Welt anzustoßen. Geschichten sollten die Menschen berühren und zu positivem Wandel inspirieren.
° Authentische Darstellung wichtiger Themen: Wir möchten, dass Geschichten Themen wie Klimawandel und nachhaltige Lebensweisen auf klischeefreie und authentische Weise behandeln, um deren Dringlichkeit zu unterstreichen und zum Handeln anzuregen.
° Keine Einschränkung der künstlerischen Freiheit: Wir möchten nicht, dass kreative Köpfe sich in ihrer Ausdrucksweise oder ihren Ideen eingeschränkt fühlen.
° Keine oberflächlichen oder klischeehaften Darstellungen: Wir streben nicht nach Geschichten, die wichtige Themen wie den Klimawandel und Nachhaltigkeit oberflächlich oder klischeehaft behandeln
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EINE DEFINITION DER GREEN STORYTELLING INITIATIVE VON GREEN STORYTELLING
Green Storytelling ist ein Ansatz innerhalb des Filmemachens, der sich auf die INTEGRATION von Klimawandel, Biodiversität, Umweltschutzthemen und Nachhaltigkeitspraktiken in die Erzählung konzentriert.
Green Storytelling dient nicht nur dazu, das Bewusstsein für Umweltthemen zu schärfen, sondern auch dazu, die ökologischen Auswirkungen der Verfilmung des Drehbuchs zu minimieren. Es kann auch dazu verwendet werden, tiefgründige, komplexe und realitätsnahe Charaktere zu schaffen, die die Zuschauer*innen inspirieren und zum Nachdenken anregen.
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DIE DREI HAUPTKOMPONENTEN DES GREEN STORYTELLING
° PRAGMATISCHES Green Storytelling – Nachhaltige Drehbuchentscheidungen:
Drehbuchentscheidungen, etwa in Bezug auf Drehort und -zeit, Ausstattung und Spezialeffekte, werden nachhaltig getroffen, um die CO₂- und Energiebilanz der Produktion positiv zu beeinflussen. (Überschneidung zu Green Filming)
° IMPLIZITES Green Storytelling – Verhalten der Charaktere & Bildsprache:
Integration von Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen in Geschichten, ohne diese Themen explizit anzusprechen oder in den Vordergrund zu stellen. Das Setting und/oder Handeln der Charaktere ist nachhaltig: Im Hintergrund sind Windräder zu sehen, die Charaktere nutzen umweltschonende Verkehrsmittel, wählen wiederverwendbare Materialien, reduzieren Abfall, sparen Energie, bevorzugen nachhaltige Ernährung, setzen sich für den Naturschutz ein und konsumieren verantwortungsbewusst, etc.
° EXPLIZITES Green Storytelling – Thematische Integration:
Themen wie Klimawandel, Biodiversität, Umweltschutz, umweltfreundliche Innovationen und Nachhaltigkeit werden explizit in Spielfilmen, Serien und anderen Formaten integriert und kreativ erzählt. Diese Themen stehen im Vordergrund und betreffen die Protagonist*innen unmittelbar.
Green Storytelling Checklist | Film & Medienbüro Niedersachsen e.V., DEU
Green Storytelling Checkliste – PDF | Green Storytelling Initiative Deutschland
Green Storytelling Workshop | Evergreen Prisma Academy 2021
LAFC EVERGREEN PRISMA | Team
DER NEUE FILMBERUF – GREEN FILM CONSULTANT
Green Film Consultancy ist als neue Profession im Bereich Filmmanagement anzusehen, die den Erwerb von fachlicher Kompetenz und Professionalität durch Aus- und Fortbildung erfordert.
Die/der Green Film Consultant nimmt eine Stabsposition ein und ist als vollwertiges und gleichberechtigtes Gewerk in der Produktion anzusiedeln.
Es empfiehlt sich vor diesem Hintergrund, eine/n Nachhaltigkeitsverantwortliche/n zu beauftragen und in das Produktionsteam zu integrieren.
Neben profunder Filmerfahrung und Wissen über alle Abläufe im Herstellungsprozess eines Filmprojektes sind auch bestimmte persönliche Fähigkeiten und Qualifikationen wie Glaubwürdigkeit durch persönliche Motivation und Engagement, Kommunikationsstärke, Durchsetzungsvermögen und Teamgeist von Relevanz.
Die Fähigkeit zum Netzwerken sowie Kompetenzen in den Bereichen Ökologie, neue Technologien und Psychologie sind ebenfalls Voraussetzung für dieses Berufsfeld.
Zielgruppe für die Aus-/Weiterbildung zum Green Consultant sind vorzugsweise Filmschaffende der kreativen und technischen Gewerke wie Produktion, Regie, Bildgestaltung und Szenenbild sowie insbesondere der Aufnahmeleitung bzw. Set- und Motiv-Aufnahmeleitung.
evergreenprismacoop | GreenFilmTools 2019
DER VERBAND DER GREEN FILM CONSULTANTS AUSTRIA
Alles in politischer Bewegung. Professionelle Green Film Consultants als essentieller Teil des grünen Ganzen. Als politische Stimme der Green Film Consultants Austria wurde 2021 ein eigener Interessensverband gegründet, der seit 2022 in den Dachverband der Filmschaffenden aufgenommen wurde. Für Fragen steht der VGFCA als politischer Interessensverband gerne zur Verfügung.
PRISMA CONNECTIVE | Green Film Consultants Austria
PRISMA PANORAMA | Kooperation Verband der Green Film Consultants Austria
FAIRPAY FAIRPLAY ÖSTERREICH
Fair Pay Reader. Faire Bezahlung durch klare, vertragliche Regelungen. Überblick zu Problemlagen, Lösungsansätzen. Forderungen. Herausgegeben vom Kulturrat Österreich.
Fair Pay Tools informieren zu aktuellen Richtlinien, Honorarempfehlungen, Kalkulationshilfen und Kollektivverträgen.
Fairpay & Fairplay | Für faire Bedingungen in Kunst, Kultur & Medien, AUT
WAS KOSTET EINE/EIN GREEN FILM CONSULTANT AUSTRIA?
Im grünen Maßnahmenkatalog des Österreichischen Filminstituts wurde der verpflichtende Einsatz nachweislich professioneller Green Film Consultants fest verankert.
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DURCHSCHNITTSGAGE LAUT VGFCA – VERBAND DER GREEN FILM CONSULTANTS AUSTRIA
€ 600,00/Tag
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ZU BEACHTEN – WEDER PAUSCHALE NOCH DECKELUNG
Die vom ÖFI aufgeführten Mindestgagen sind weder als ›Pauschale‹ noch als ›Deckelung‹ für die angemessene Entlohnung der GFC zu verstehen.
Siehe auch Fairpay Fairpay.
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GRÖSSENORDNUNG PROJEKTBEZOGEN
Jedes Projekt ist anders, daher auch von den Green Film Consultants individuell zu betrachten. Mit wachsender Expertise lässt sich das immer besser abschätzen und kommunizieren.
Wir sind hier mitten in einer wichtigen Entwicklungsphase der Praxis von Green Filming & Funding.
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ÜBERLEGUNGEN ZUR EINSCHÄTZUNG DER ROLLE DER GFCA UND DER IHRER VERANTWORTUNG ENTSPRECHENDEN ENTGELTUNG
Da es momentan um den PRAXISABGLEICH geht und (erste) Erfahrungen gesammelt werden bzw. bereits gesammelt wurden, lässt sich folgendes feststellen:
Auf die professionell aufgesetzte, grüne Pre-Production ist aus inhaltlichen Gründen, aus Fördersicht und aus Sicht der GFC ganz besonders Wert zu legen.
Hier wird seitens der GFC sowohl inhaltlich geprüft als auch recherchiert, etwa in Bezug auf grüne Logistik und alle möglichen Alternativen. Stichwort Kettendenken.
Man plant auf dieser Grundlage grundsätzlich bereits für die Herstellungsphase und die muss notwendigerweise frühestmöglich grün vorgeplant werden, um die wichtigsten Marker für die CO₂-Emissionen bzw. deren größtmögliche Einsparung feststellen zu können.
Bei einer geplanten Erstlizensierung mit dem UZ 76 ist in der Phase der Pre-Production auch schon die nachhaltige Büroumstellung vorzubereiten.
Insgesamt ist auch zu bedenken, dass beim Einstieg in den neuen Filmberuf als GFC natürlich zunächst wohl mehr persönlicher Arbeitsaufwand zu erwarten und damit auch einzukalkulieren ist: Schaffung neuer und eigener Arbeitsprozesse, Kommunikation, Recherche-Arbeit, Workflows, und vieles mehr.
Fairpay & Fairplay | Für faire Bedingungen in Kunst, Kultur & Medien, AUT
Österreichisches Filminstitut | Green Filming Handlungsleitfaden HERSTELLUNG
Österreichisches Filminstitut | Green Filming Handlungsleitfaden PROJEKTENTWICKLUNG
FAQ DES ÖFI GREEN FILMING DEPARTMENT – KOMPAKTE INFOS IM ÜBERBLICK
Häufig gestellte Fragen zum Themenkreis Green Funding des ÖFI:
Erfordernisse für Einreichungen, Green Film Consultants und vieles mehr.
In den FAQ des Österreichischen Filminstituts finden sich die weiterführende Antworten ganz kompakt.
PRISMA PANORAMA | ÖFI Green Filming Department | Häufig gestellte Fragen – FAQ zu Green Filming & Funding ÖFI
GREEN CLAIMS DIRECTIVE – EU-RICHTLINIE GEGEN GREENWASHING
Um Greenwashing zu verhindern, schlägt die Europäische Kommission gemeinsame Kriterien gegen irreführende Umweltaussagen vor. Dies wird den Verbrauchern mehr Klarheit und mehr Sicherheit geben, dass etwas, das als umweltfreundlich verkauft wird, tatsächlich umweltfreundlich ist.
Der Vorschlag wird auch den Unternehmen zugute kommen: Es wird deutlicher werden, welche Unternehmen echte Anstrengungen zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit ihrer Produkte unternehmen. Dies wird ihnen helfen, die Verbraucher zu überzeugen und ihren Umsatz zu steigern. Mit dem Vorstoß sollen gleiche Bedingungen für die Behauptung der Umweltfreundlichkeit von Produkten geschaffen werden.
EU - Green Claims Directive | Vorschlag einer EU-Richtlinie gegen Greenwashing
EU - Green Claims Directive | New criteria to stop companies from making misleading claims about environmental merits of their products and services.
EU - Green Claims Directive | Proposal for a Directive on Green Claims
GREEN WASHING CHECK | DIE 7 SÜNDEN DES GREEN WASHING
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DIE 7 SÜNDEN DES GREEN WASHING IM ÜBERBLICK
° VERSTECKTE KOMPROMISSE
Bei dieser Greenwashing-Strategie werden Produkte mit umweltfreundlichen Aspekten beworben. Andere, weniger ›grüne‹ Produkteigenschaften werden geflissentlich verschwiegen oder negiert.
° FEHLENDE BEWEISE
Etiketten wie ›grün‹ oder ›nachhaltig‹ sagen ohne Zertifizierungen (von unabhängigen Stellen) nichts über die tatsächlichen Produktionsbedingungen bzw. Gegebenheiten aus.
° VAGE AUSSAGEN
Unklare und oft missverständliche Aussagen wie ›nachhaltigere Baumwolle‹ klingen zwar gut, sind aber nicht automatisch gleichbedeutend mit ökologisch produzierter Ware.
° IRRELEVANZ
Angaben, die zwar wahr sind, aber keine Aussagekraft haben. Was haben Verbraucher davon, wenn ein Produkt damit beworben wird, dass eine ohnehin verbotene Substanz nicht enthalten ist (z.B. ›FCKW-frei‹)?
° DAS KLEINERE ÜBEL
Konsumenten werden von schwerwiegenden Auswirkungen eines Produktes abgelenkt, indem diese überspielt werden. Oft wird ein Produkt mit einem anderen, noch weniger umweltfreundlichen verglichen, damit Ersteres in einem besseren Licht erscheint.
° LÜGEN
Sachlich falsche Aussagen, die Verbraucher gezielt in die Irre führen.
° IRRELEVANTE bzw. FAKE-LABELS
Sich im Gütesiegeldschungel zurechtzufinden, ist für Konsumenten eine Herausforderung geworden. Es gibt seriöse Zertifizierungen; solche, die im Grunde keine Relevanz haben. Und solche, die schlichtweg erfunden sind.
PRISMA SPOTLIGHT | Greenwashing Check
GREEN CLAIMS DIRECTIVE – EU-RICHTLINIE GEGEN GREENWASHING
EU - Green Claims Directive | Vorschlag einer EU-Richtlinie gegen Greenwashing
EU - Green Claims Directive | New criteria to stop companies from making misleading claims about environmental merits of their products and services.
EU – Studie über Greenwashing | The green transition through better protection against unfair practices and better information
FESTSTROMANSCHLUSS – NETZ NIEDERÖSTERREICH
Es gibt 26 Bezirksleitungen, die jeweils verantwortliche Abteilung lässt sich über die Netz NÖ Homepage ›In ihrer Nähe – Standortsuche‹ herausfinden.
Kosten für Zählermontage und -demontage aktuell: 2 x € 24
Zusätzlich ist eine ortsansässige Fachelektrikerfirma (Kosten ca. € 100€) zu beauftragen, siehe ›Netzanschlussantrag Strom – D 827‹
Laut Info der EVN kann man Öko-Strom beantragen.
Ablauf der Antragstellung:
1) Man legt im Kundenportal (siehe Link unten) einen Antrag an für ein Bauprovisorium an
(siehe Youtube-Tutorial)
2) Im Verlauf des Antrags werden alle Elektriker-Unternehmen der Umgebung angezeigt, eines davon auswählen.
3) Mit diesem Unternehmen alle weiteren Details klären.
4) Das ausgewählte Elektriker-Unternehmen stellt zusätzlich einen Antrag zur Inbetriebnahme.
5) Danach kann über das Elektrikertelefon ein Termin zur Inbetriebnahme fixiert werden (siehe E-Telefon-Liste).
Netz NÖ | Standortsuche für Feststromanschluss-Antrag, NÖ
Netz NÖ - Kundenportal - Antrag für Neuanschluss | Strom (Bauprovisorium) und Gas, NÖ
Netz NÖ - Neuanschluss | Youtube tutorial, NÖ
FESTSTROMANSCHLUSS – WIENER NETZE
Verantwortliche Person bei den Wiener Netzen für Filmaufnahmen ist aktuelle Martin Duda: martin.duda@wienernetze.at
+43 664 6236559 oder +43 699 17264748
Kosten für Montage und Demontage aktuell: 2x € 251
Eine Anmeldung muss 2 - 3 Tage vor dem Dreh mit Formular erfolgen.
Ökostrom-Bezug: Lt. der Information von Herrn Duda (Wiener Netze) werden gemeinsam mit der Vienna Filmcommission ab Anfang April 2022 neue Verträge ausgehandelt, wo man als Filmproduktion beim Stromanschluss verschiedene Strom-Anbieter auswählen kann. Genauere Informationen folgen.
Wiener Netze Stromanschluss | Preisblatt Filmaufnahmen
Wiener Netze Stromanschluss | Rahmen-Netzvertrag Strom für Filmaufnahmen
Wiener Netze Stromanschluss | Abruf zum Rahmen-Netzvertrag Strom für Filmaufnahmen
STROM | ÖKO-STROM
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STROMPREIS-ZUSAMMENSETZUNG
Die Stromrechnung in Österreich setzt sich aus den folgenden drei Komponenten zusammen:
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STROM- ODER ENERGIEPREIS (durchschnittlich 37%): Wird errechnet aus dem jeweiligen kwh-Preis (Kilowattstunde) und dem effektiven
Stromverbrauch. Der Preis pro kWh variiert je nach Stromanbieter und Standort/Bundesland. Die Anbieter setzen lediglich den reinen Energiepreis/Strompreis fest. Dazu kommen in der Regel eine Grundpauschale auf Strom von je nach Anbieter ca. 2-5 Euro/Monat.
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NETZTARIF (durchschnittlich 26%): Die Höhe definiert der jeweilige lokale Netzbetreiber in Absprache mit dem behördlichen Regulator E-Control.
Mit den Netztarifen wird u.a. die Arbeit der Techniker zur Instandhaltung des Stromnetzes bezahlt (hier ist z.B auch die Zählerablesung inkludiert).
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STEUERN UND ABGABEN (durchschnittlich 37%): Dieser Anteil ist von Ort zu Ort unterschiedlich, da Gemeinden die Kosten autonom für Stromkunden festlegen können. So beträgt der Steuern- und Abgabenteil im
Österreich-Durchschnitt ca. 6,6 Cent/kWh. Die sogenannte Elektrizitätsabgabe in Höhe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde erhält der Bund, die Gebrauchsabgaben für Energie und Netz werden den jeweiligen Gemeinden gutgeschrieben.
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STROMPREIS BERECHNUNG
Der Gesamtpreis für eine Kilowattstunde (kWh) Strom (inklusive der Netzkosten und aller Steuern und Abgaben) ist abhängig vom Verbrauch, dem Stromlieferanten und dem Wohnort, somit liegt der Preis österreichweit zwischen 20 und 30 Cent pro kWh (2021), im Jahr 2022 werden die Kosten erheblich steigen – Stand Oktober 2022: bis zu 78 Cent pro kWh.
Mit dem Tarifkalkulator von E-Control, der die Angebote aller Stromanbieter berücksichtigt, kann der jeweilige Preis genau ermittelt werden.
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WAS IST ÖKOSTROM?
Ganz allgemein beschreibt der Begriff ›Ökostrom‹ elektrische Energie, die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wurde. Dabei kann man unterscheiden, ob die elektrische Energie aus einem Rohstoff erzeugt wurde oder ob sie rohstoffunabhängig erzeugt wurde.
Ökostrom kann aus folgenden erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden:
ROHSTOFFUNABHÄNGIGE ERZEUGUNG
Wind, Sonne, Erdwärme, Wellen- und Gezeitenenergie und Wasserkraft.
ROHSTOFFABHÄNGIGE ERZEUGUNG
Biomasse, Abfall mit hohem biogenem Anteil, Deponiegas, Klärgas und Biogas.
Damit grenzt sich der Begriff ›Ökostrom‹ von den sogenannten konventionellen Erzeugungsarten, wie etwa aus den Energieträgern Gas, Kohle, Erdöl oder nukleare Energie, ab.
Physikalisch gesehen ist die elektrische Energie, die aus der Steckdose kommt, immer die gleiche, egal bei welchem Anbieter der Strom bezogen wird. Aber natürlich ist es nicht gleichgültig, von welchem Anbieter der Strom kommt. Mit dem Bezug von Ökostrom wird der Ausbau einer nachhaltigen Energieversorgung unterstützt.
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WARUM ÖKO-STROM?
Der wesentliche Nutzen eines Ökostromtarifs ist nicht die unmittelbare Senkung der CO₂-Emissionen, sondern die Förderung von Investitionen in regenerative Technik.
Ökostrom steigert den Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Energieverbrauch nachhaltig und reduziert den Verbrauch von fossilen Energieträgern. Außerdem wird so die Menge der teuren Energieimporte (Erdöl) gesenkt.
Jeder Endverbraucher, der zu einem Öko-Stromanbieter wechselt, setzt ein deutliches Signal gegen Kohle- und Atomstrom. Wenn sich immer mehr Stromkunden gezielt für Ökostromtarife entscheiden, verringert sich der Anteil der fossilen und nuklearen Energiequellen.
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VERSORGUNGSSICHERHEIT
Es werden aber weiterhin konventionelle Kraftwerke benötigt, um die Versorgungssicherheit zu garantieren, denn Sonne und Wind liefern auch zeitweise gar keinen oder zu wenig Strom. Dann wird die fehlende Energie aus konventionellen Energiequellen bereitgestellt. Vor allem im Winter bei höherem Stromverbrauch werden Anlagen zur Netzstabilität eingesetzt, aber auch Strom aus dem Ausland importiert.
Bei ähnlichen Plänen anderer Länder, erneuerbare Energien auszubauen, müssen auch diese unter Umständen im Winter verstärkt auf Stromimporte setzen, wodurch Engpässe wahrscheinlicher werden.
Im Sommer wiederum kann es in Zukunft schwieriger werden, überschüssigen Solarstrom zu verkaufen, was zu ungenutzten Kapazitäten und einem negativen Strompreis führen kann.
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NETZAUSBAU
Um ein stabiles Netz zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass jederzeit ein Gleichgewicht von Stromerzeugung und -verbrauch herrscht. Elektrische Energie kann nur schlecht gespeichert werden, was bedeutet, dass der erzeugte Strom immer dann erzeugt werden muss, wenn er gerade gebraucht wird.
Die Schwankungen bei Wind- und Sonnenenergie erfordern hohe Investitionen in den Um- und Ausbau des Stromnetzes, um überschüssigen Strom beispielsweise aus burgenländischer Windkraft problemlos in die westlichen Bundesländer zu leiten.
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FÖRDERUNG DES AUSBAUS VON ÖKOSTROM
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz soll die Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung festlegen. Weiters gibt es Förderungen auf Bundesebene über den Klima- und Energiefonds sowie diverse Landesförderungen.
Die Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien zahlen alle Stromverbraucher, also auch die Privathaushalte, über die Erneuerbaren-Förderkosten. Diese betragen für einen Haushalt mit durchschnittlichem Stromverbrauch von 3.500 kWh pro Jahr derzeit etwa 90 Euro.
Bei einem weiteren Ausbau in den kommenden Jahren werden sich die Erneuerbaren-Förderkosten weiter erhöhen.
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) | Gesamte Rechtsvorschrift, AUT
Ökostrom | E-Control, AUT
Ökostrom - Warum Ökostrom? | Energiesparblog
Ökostrom - Was ist Ökostrom? | E-Control, AUT
Strompreis | Zusammensetzung Österreich | Stromliste.at, AUT
Strompreis berechnen | Tarifkalkulator – E-Control, AUT
ENERGIEEFFIZIENZKLASSE
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NEUE SKALA AB MÄRZ 2021: KLASSE A BIS G
Bisher gab es für manche Produktgruppen eine Skala von A+++ bis G. Die Aufstockung der A Klasse wurde notwendig, da seit der Einführung der Energiekennzeichnung im Jahr 1992 große technische Fortschritte erzielt wurden.
Die Einordnung in die Klassen A+ bis A+++ war sehr unübersichtlich, da zwischen den Produkten deutliche Unterschiede bei der Energieeffizienz bestehen konnten.
Für Konsument*innen entstand daher der Eindruck mit einem A-Gerät bereits ein energiesparendes Produkt zu erwerben. Somit fehlte die Motivation ein energiesparenderes und damit umweltfreundlicheres A+++-Gerät zu kaufen.
Die neue Energielabel Skala reicht wie die ursprüngliche Skala von A bis G, jedoch auf einem viel höherem Level - aus A++ wird B. Damit der Aufstockungs-Effekt (A+ bis A+++) über die Jahre nicht wieder eintritt, wird beim neuen Labelkonzept die A-Klasse dauerhaft die höchste Energieeffizienzklasse bleiben. Die Klassengrenzen werden daher laufend angepasst. Sobald 30 % der auf dem EU-Markt verkauften Produkte in die oberste Energieeffizienzklasse A fallen, oder wenn 50 % dieser Produkte in die obersten zwei Energieeffizienzklassen A und B fallen, werden die Klassen neu angepasst und korrigiert.
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LABELANGABEN SIND PRAXISNÄHER UND VERSTÄNDLICHER
Die Einführung neuer Labels hat auch zu einer Überarbeitung der Berechnungsmethoden und Teststandards geführt. Bei den meisten Produktgruppen wird nicht mehr ein mittlerer Jahresverbrauch angegeben, der je nach Haushaltsgröße und Nutzergewohnheiten deutlich variieren kann, sondern der Verbrauch pro Betriebsstunden oder Betriebszyklen etc.
Das ist praxisnäher, führt aber zu etwas anderen Energieverbrauchswerten, wodurch alte und neue Verbrauchangaben nicht direkt vergleichbar sind.
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Energieeffizienzklasse NEU | NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH - Wir leben nachhaltig, NÖ
Energieeffizienzklasse NEU | NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH - Wir leben nachhaltig, NÖ